Günstige iTunes Karten bei Toom und Rewe (Update)
29. November 2011 1 Kommentar
Zur Weihnachtszeit gibt es wieder vermehrt günstige iTunes Karten. So bietet Toom und Rewe 15€ Karten für 12€ und 25€ Karten für 20€ an. Über Begrenzungen der Stückzahl pro Kunde gibt es keine Angaben, das Angebot läuft so lange der Vorrat reicht, jedoch höchstens bis zum 3. Dezember.
Wer keinen Rewe oder Toom Markt um die Ecke hat, der kann auch bei Karstadt vorbei schauen, diese bieten noch bis Mittwoch, den 30. November, 15% Rabatt auf alle iTunes Karten. (Zum Vergleich bei Toom und Rewe sind es 20%)
Achtung: Der Rabatt gilt bei Toom nur auf die weißen App Store Karten, nicht aber auf die normalen iTunes Karten, deshalb bitte Kassenzettel prüfen und nicht zu den farbigen Karten greifen, wenn ihr Rabatt haben wollte. (Danke an Whistleblower!)




ACHTUNG!!
Eure Meldung ist fehlerhaft und zumindest der Toom versucht es hier mit einer GANZ ÜBLEN MASCHE!
Es gibt im toom nämlich keineswegs 20% auf iTunes Karten, sondern NUR auf die weissen APP STORE KARTEN!! Siehe folgenden Link: http://toom.de/index.php?id=242
In den beiden tooms in meiner Nähe waren natürlich die weissen App Store Karten nicht verfügbar, nur die anderen iTunes Karten. Der toom spekuliert sehr offensichtlich darauf, dass Kunden die Karten neben weiteren Einkäufen in den Wagen legen und an der Kassen erst mal nicht merken, dass sie den Rabatt nicht erhalten.
Und das funktioniert scheinbar: Ich wurde gestern Zeuge eines solchen Vorfalls, bei dem eine Kundin sich nach dem Bezahlen an der Info beschwerte, dass der Rabatt nicht abgezogen wurde. Man teilte ihr mit, dass eine nachträgliche Rabattierung oder eine Rücknahme der Karten nicht möglich sei. Betrug gelungen!
Das ist so ziemlich die offensichtlichste Bauernfängerei, die ich seit langem erlebt habe, eine ganz offensichtliche Kundentäuschung. Ob nun App Store oder iTunes Karte, das ist faktisch das gleiche, den Kunden mangels vorhandener App Store Karten in den Kauf unrabattierter iTunes Karten zu treiben ist frech!
Bitte weist in Eurem Artikel ausdrücklich auf diesen Missstand hin!